Fischerzunft Weisweil

ÜBER UNS

Die selbstständigen Berufsfischer, vereinigt seit 1664 in einer Zunft führt den Namen: Fischerzunft Weisweil. Sämtliche haupt- und nebenberufliche tätige Fischer aus der Gemeinde Weisweil, deren Väter der Zunft angehört haben, können Mitglieder werden. Mitglieder und somit Anrecht auf das Fischereirecht haben nur die leiblichen und männlichen Nachkommen der Zunftmitglieder. Die Neuaufnahme eines Mitglieds findet per schriftlichem Antrag statt. Die Zuweisung des Fischereigebiets und somit das Recht zu fischen erlangt man erst nach bestandener Fischerprüfung.

Zu den Aufgaben der Zunft gehört es zum Beispiel für den gemeinsamen Fischereibezirk in seiner Gesamtheit einen Bewirtschaftungsplan aufzustellen und durchzuführen. Zudem sorgt die Zunft beispielsweise auch dafür, dass niemand ohne gültigen Jahresfischereischein fischt oder angelt.

ANGELN IN WEISWEIL

Um ein angenehmes Miteinander zu schaffen und jedem die Freude am Angeln zu gewährleisten, setzt die Fischerzunft einige Regeln vorraus, an die sich jeder Angler halten muss.

Hier darfst du Angeln

Diese Regeln gelten

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Eure Top-Fänge 

Kontaktieren Sie uns

Sollten Sie Fragen bezüglich Angelkarten haben, rufen Sie bitte unter 07646/311 an. Ansonsten senden Sie uns gerne eine E-Mail.